Investmentfonds

Flexible Geldanlage ganz nach Ihren Wünschen

Streuen Sie mit Investmentfonds Ihr Kapital auf verschiedene Anlageklassen und reduzieren Sie so das Risiko eines Verlusts. Bereits ab 25 Euro monatlich können Sie an den Entwicklungen an der Börse und den damit verbundenen Renditechancen teilhaben. Egal ob als Sparplan oder Einmalanlage, kurz- oder langfristige Geldanlage - gemeinsam finden wir einen Fonds, der zu Ihren Anlagewünschen passt.

Häufige Fragen zu Investmentfonds

Was bedeutet "thesaurierend" und "ausschüttend"?

Man unterscheidet thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge als Dividende an den Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Die Erträge thesaurierender Fonds werden hingegen direkt wieder im Fonds angelegt.

Wann gibt es beim Fondssparen staatliche Förderungen (außerhalb der Altersvorsorge)?

Beim Fondssparen können Sie von der Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) und von der Riester-Zulage profitieren. Union Investment bietet Ihnen verschiedene Aktienfonds, in die Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen können und bei denen sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage erhalten können (es gelten Einkommensgrenzen). Sollten Sie nicht förderberechtigt sein oder wollen Sie auf die staatliche Förderung verzichten, können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in weiteren Fonds von Union Investment anlegen. Die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenzen von 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen, müssen Sie nur 34 Euro im Monat einzahlen. 

Wann kann ich über mein Guthaben aus einem VL-Vertrag verfügen?

Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) ist sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin an Kapitalmärkten investieren wollen oder ihn für eine private Anschaffung einsetzen möchten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Heimbach eG bzw. der Union Investment Servicebank AG (USB) einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

 

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Heimbach eG bzw. die Union Investment Servicebank AG (USB) führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Heimbach eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.